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   OLG Hamm, 30.04.2013 - 21 U 59/12   

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https://dejure.org/2013,52276
OLG Hamm, 30.04.2013 - 21 U 59/12 (https://dejure.org/2013,52276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2013 - 21 U 59/12 (https://dejure.org/2013,52276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2013 - 21 U 59/12 (https://dejure.org/2013,52276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln einer gelieferten Stahl-Glas-Fassade

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    ESG-Glasschreiben brechen: Leistung des Auftragnehmers ist mangelhaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.01.1995 - VII ZR 131/93

    Umfang der Gewährleistung des Unternehmers; Schallschutzmangel bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 21 U 59/12
    Ausschlaggebend ist allein, daß der Leistungsmangel den angestrebten Erfolg beeinträchtigt (BGH NJW-RR 1995, 472; BGH BauR 1989, 462, 464; BGHZ 91, 206, 212).
  • BGH, 20.04.1989 - VII ZR 80/88

    Rechte des Bestellers nach Entziehung des Auftrags; Vorschuß auf voraussichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 21 U 59/12
    Ausschlaggebend ist allein, daß der Leistungsmangel den angestrebten Erfolg beeinträchtigt (BGH NJW-RR 1995, 472; BGH BauR 1989, 462, 464; BGHZ 91, 206, 212).
  • OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 87/99

    Beweislast für die Ursache der Vertragswidrigkeit einer Bauleistung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 21 U 59/12
    Das gilt prima facie jedenfalls dann, wenn andere - außerhalb des Pflichtenkreises des Werkunternehmers liegende - Ursachen nicht ernsthaft in Betracht kommen (vgl. insoweit OLG Hamburg BauR 2001, 1749, 1750 f., Tz. 36) und vernünftigen Zweifeln, die Gefahrenlage könne nicht auf einem Mangel des Gewerks beruhen, wie auch im hier zu beurteilenden Fall zur tatrichterlichen Überzeugung des Senats Schweigen geboten ist.
  • BGH, 20.12.2010 - VII ZR 95/10

    Gewährleistung im VOB-Vertrag: Ansprüche des Bestellers nach Abnahme;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 21 U 59/12
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß nach der Abnahme erhobene Mängelansprüche im VOB/B-Vertrag abschließend in § 13 VOB/B geregelt sind (BGH BauR 2011, 683 f.; Kniffka/Krause-Allenstein, Bauvertragsrecht, 1. Auflage 2012, § 634, Rn. 174).
  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 21 U 59/12
    Der Senat hat insbesondere erwogen, daß eine Zurückverweisung der Sache in aller Regel zu einer Verteuerung und Verzögerung des Rechtsstreits führt und dies den Interessen der Parteien entgegenstehen kann (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 928), und auch das Interesse der Klägerin im Auge behalten, in einer angemessenen Zeit einen vollstreckbaren Titel über die geltend gemachten Ansprüche zu erhalten (vgl. BGH, NZBau 2006, 239).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 21 U 59/12
    Ausschlaggebend ist allein, daß der Leistungsmangel den angestrebten Erfolg beeinträchtigt (BGH NJW-RR 1995, 472; BGH BauR 1989, 462, 464; BGHZ 91, 206, 212).
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 207/04

    Rechtsfolgen des Beitritts des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2013 - 21 U 59/12
    Der Senat hat insbesondere erwogen, daß eine Zurückverweisung der Sache in aller Regel zu einer Verteuerung und Verzögerung des Rechtsstreits führt und dies den Interessen der Parteien entgegenstehen kann (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 928), und auch das Interesse der Klägerin im Auge behalten, in einer angemessenen Zeit einen vollstreckbaren Titel über die geltend gemachten Ansprüche zu erhalten (vgl. BGH, NZBau 2006, 239).
  • OLG Naumburg, 10.05.2017 - 5 U 3/17

    Verjährung von Mängelrechten aus Bauvertrag: Vertragseinbeziehung der VOB/B durch

    Bei den im Raum stehenden Mietausfallschäden handelt es sich um sogenannte "enge" Mangelfolgeschäden, die dem Grunde nach - über den Wortlaut der VOB/B a.F. hinausgehend - nach ständiger Rechtsprechung und auch heute noch herrschender Meinung in Altfällen nach § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B a. F. zu ersetzen sind (OLG Hamm, Urteil vom 30. April 2013, 21 U 59/12, Rn. 54, juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2019 - 23 U 47/19

    Mietminderung wegen Baumängeln: Auftragnehmer muss Schadensersatz zahlen!

    Auch derartige Mietausfälle sind gemäß § 13 Abs. 7 Nr. 3 Satz 1 VOB/B zu ersetzen, weil sie eng und unmittelbar mit dem geltend gemachten Baumangel zusammen hängen (BGH, Urt. v. 22.07.2004 - VII ZR 232/01, NJW-RR 2005, 22; OLG Hamm, Urt. v. 30.04.2013 - 21 U 59/12, juris; Langen, in: Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 6. Auflage, B § 13 Rn. 433; Voit, in: Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 3. Auflage, VOB/B § 13 Rn. 43; Kohler, in: Beck´scher VOB-Kommentar, 3. Auflage, B § 13 Abs. 7 Rn. 140).
  • LG Flensburg, 11.05.2018 - 8 O 138/16

    Mangelbeseitigung im Wege der Ersatzvornahme bei drohendem Pachtausfallschaden

    Bei dem geltend gemachten Pachtausfallschäden handelt es sich um sogenannte "enge" Mangelfolgeschäden, die in Altfällen nach § 13 Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 VOB/B a. F. zu ersetzen sind (OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2013, 21 U 59/12, Rn. 54, Juris; BGH, Urteil vom 22.07.2004, VII ZR 232/01, Rn. 30, Juris).
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